Die Osteopathie ist im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen nicht einheitlich geregelt. Es gibt gesetzliche Krankenkassen, die die Behandlung bezuschussen. Ich erfülle die dafür notwendigen Voraussetzungen hinsichtlich Qualifikation und Verbandsmitgliedschaft.
Bei privaten Krankenversicherungen oder Zusatzversicherungen wird über die Heilpraktiker-Gebührenverordnung (GEbüH) abgerechnet.
Nehmen Sie bitte zu Ihrer Krankenkasse Kontakt auf und fragen Sie nach der Kostenübernahme.